Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über Supervision/ Coaching, Beratung, Seminare und sonstige Dienstleistungen mit Frau Jessica Koch (8hoch3). Sie werden Auftraggeber*innen spätestens mit dem Vertragsangebot ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht und gelten als Bestandteil des Vertrags.
§ 1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses, einer Beratung, eines Seminars oder einer sonstigen DienstleistungThemenfelder und Zielsetzungen
Zu Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenziellen Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. Dabei werden keine Ziele oder inhaltlichen Schwerpunkte für den Beratungsprozess seitens Dritter (z.B. der auftraggebenden Organisation) eingebracht. Es wird vereinbart werden, dass es keinerlei Rückkoppelung von Erkenntnissen aus dem Beratungsprozess an Dritte geben wird. Die Supervision/ der Coachingprozess bieten einen vollständig geschlossenen Raum für die Themen der Supervisand*innen/ Coachees (closed-room-Konzept).
Bei einer Beratung, eines Seminars oder einer sonstigen Dienstleistung werden die relevanten Themenfelder und potenziellen Zielsetzungen für die geplante Leistung mit dem Auftraggebenden und möglichen weiteren Kontraktpartnern festgelegt. Es wird gemeinsam entschieden, ob inhaltliche Modifikationen im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden können oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit dem Auftraggebenden und möglichen weiteren Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
Auswertungen
In Supervisions- und Coachingprozessen bietet Frau Koch in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des Beratungszeitraumes, eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des jeweiligen Prozesses an. Diese wird von ihr gestaltet und – sofern ausdrücklich vereinbart – auch dokumentiert.
Im Rahmen der weiteren angebotenen Dienstleistungen wird ebenso verfahren, soweit es sich um Prozesse handelt, die mindestens auf einen Zeitraum von drei Monaten ausgelegt sind.
§ 2 Haltung und QualitätMitgliedschaft in einem Fach-und Berufsverband
Als Mitglied im Fach- und Berufsverband der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv) ist Frau Koch Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich hiermit zur Einhaltung der ethischen Leitlinien und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu auch www.dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Leistungen bei.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt Frau Koch regelmäßig geeignete Maßnahmen aus dem Qualitätsmanagement der DGSv sowie kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Reflexion und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
Ombudsstelle
Im Falle von Differenzen und Beschwerden im Beratungsprozess steht dem Auftraggebenden die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de).
§ 3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, AusfallkostenAbsagen von einzelnen Terminen
Wird eine Supervisions- bzw. eine Coachingsitzung oder eine andere Dienstleistung von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens weiterer Auftraggebenden abgesagt, so wird das Honorar (ohne Fahrt-/ Reisekosten sofern noch keine entstanden sind) wie folgt in Rechnung gestellt:
- Bis zu einem Monat vor der Dienstleistung: keine Berechnung von Ausfallhonorar
- Bis zu zwei Wochen vor der Dienstleistung: 20% des Honorars als Ausfallhonorar
- Zwischen dem 3. und dem letzten Werktag vor der Dienstleistung: 50% des Honorars als Ausfallhonorar
- Bei Nichterscheinen oder bei späterer Absage bzw. Stornierung wird das volle Honorar fällig.
Es besteht die Möglichkeit nachzuweisen, dass lediglich ein geringeres Ausfallhonorar angefallen ist. Sollte eine Supervisions- bzw. eine Coachingsitzung oder eine andere Dienstleistung auf Wunsch der zu Beratenden oder der Auftraggebenden verkürzt werden, wird gleichwohl das Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.
Sollte Frau Koch einen Termin für eine Dienstleistung absagen müssen, werden sämtliche Vertragspartner*innen umgehend darüber in Kenntnis gesetzt. Eine Honorarabrechnung erfolgt in diesem Fall nicht.
Auf die Widerrufsbelehrung bei Onlineverträgen wird explizit hingewiesen:
Es gelten besondere Widerrufsrechte gem. §§ 312c und 312g BGB bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht: Auftraggebende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag zu widerrufen. Die 14 Tage beginnen ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber Frau Koch mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail unter den auf der Homepage www.8hoch3.de angegebenen Kontaktdaten) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wurde.
Umsatzsteuer
Frau Koch ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit und gibt diese somit nicht an ihre Auftraggebenden weiter (Kleinunternehmerin). Für die Richtigkeit der Umsatzsteuerbefreiung ist allein Frau Koch verantwortlich.
§ 4 Vereinbarung zur VerschwiegenheitGrundsätzlich verpflichtet sich Frau Koch zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie im Laufe ihrer Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus und umfasst alle angebotenen Dienstleistungen. Supervisor*innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.
Frau Koch behält sich zur Qualitätssicherung vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen. Es wird gewährleistet, dass in der Beratung kein Rückschluss auf den Supervisions-/ Coachingprozess oder weiterer Dienstleistungen gezogen werden kann.
Grundsätzlich wird sich Frau Koch organisationsintern bei Supervisions- und Coachingprozessen nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisand*innen bzw. Coachees zu wahren ist.
Die Supervisand*innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass sie Informationen zu Inhalten oder zum Prozess einer Supervision oder eines Coachings organisationsintern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit Frau Koch und ggf. den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen haben.
Erhält Frau Koch im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses oder im Rahmen weiterer Dienstleistungen Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z.B. Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird sie dies mit den Supervisand*innen bzw. Coachees oder anderen Teilnehmenden besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter*innen zeitnah informiert werden.
§ 5 Datenschutz, DSGVO, EinwilligungMit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner*innen im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen und weiteren Dienstleistungen von Frau Koch erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.
Frau Koch legt dazu (elektronische) Akten an. Sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für 10 Jahre.
Bei Abschluss und Durchführung eines Beratungs- oder weiteren Dienstleistungsvertrages werden persönliche Daten (Name, Anschrift, Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, bei Unternehmen auch Firmenname und USt-ID Nr.) durch Frau Koch dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der*die Auftraggebende ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gem. Art.6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Frau Koch informiert mittels AGB zu Beginn der Dienstleistung, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees oder weitere Auftraggebende ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86).
Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den Auftraggebenden eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern Frau Koch Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie für den weiteren Prozess benötigt, ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Vertrags.
§ 6 Steuern, SozialabgabenDie Vertragspartner*innen sind sich einig, dass durch den abgeschlossenen Vertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Die Auftragnehmerin sichert zu, dass sie nicht scheinselbstständig ist.
Frau Koch sichert ebenfalls zu, dass sie ihre aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt (vgl. auch § 3 Umsatzsteuer).
§ 7 NebenabredenNebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Strand: 01/2025